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Die Einführung des E-Rezeptes
Liebe Patient*Innen
Seit dem 01.01.2024 sind auch wir verpflichtet das E-Rezept in der Praxis umzusetzen.
Dies gilt zunächst ausschließlich für Medikamentenrezepte von gesetzlich Versicherten. Das Rezept wird hierbei elektronisch übermittelt, Sie brauchen also kein Papier mehr mitnehmen. Zum einlösen kann in der Apotheke Ihrer Wahl die elektronische Gesundheitskarte („Versicherungskarte“) zur Legitimation verwendet werden. Alternativ ist dies per App möglich Link: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app
Das Rezept wird hierbei NICHT auf Ihre Karte geladen, sondern an einen Server übermittelt.
Damit wir das Rezept ausstellen können ist es jedoch zwingend nötig, dass Ihre gültige Versicherungskarte in der Praxis im laufenden Quartal eingelesen wurde.
Vorbestellte Rezepte werden in der Regel bis zum Folgetag freigeschaltet.
Für eventuelle Probleme oder Verzögerungen in der Einführungsphase bitten wir um etwas Nachsicht.
Ihr Praxisteam